Fragen & Antworten
Mit der Krankenhausreform gehen viele Unsicherheiten und wegweisende Änderungen einher. Umso wichtiger ist es, bei all den gesundheitspolitischen Themen den Überblick zu behalten – und die Fakten genau zu kennen. Wir ordnen Fragen ein, die die Bürgerinnen und Bürger jetzt beschäftigen.
„Stimmt es, dass das Krankenhaus in Zwiesel geschlossen werden soll?“
Kurzantwort:
Nein. Es gibt keine Entscheidung über eine Schließung. Der Landkreis prüft verschiedene Varianten, wie er die Versorgung im gesamten Landkreis Regen langfristig sicherstellen kann. Das ist notwendig, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser grundlegend verändert haben.
Ausführliche Antwort:
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) setzt der Bund neue Qualitäts-, Personal- und Strukturvorgaben. Diese gelten für alle Krankenhäuser – unabhängig von Standort oder Trägerschaft. Unsere Aufgabe ist es, frühzeitig zu prüfen, wie wir diese Vorgaben im gesamten Landkreis erfüllen und gleichzeitig die bestmögliche gesundheitliche Versorgung sicherstellen können. Das bedeutet, dass wir möglicherweise strukturelle Anpassungen vornehmen müssen. Ob und wie sich Standorte vor dem Hintergrund der Bundesgesetzgebung künftig verändern können und müssen, prüft der Landkreis gerade – auch unter Einbeziehung der Vorschläge aus dem Bürgerdialog. Die Entscheidung über die bestmögliche Anpassung der Häuser trifft der neue Kreistag auf Basis aller Fakten.
„Warum wird über Zentralisierung von medizinischen Leistungsangeboten gesprochen, wenn die Menschen wohnortnahe Versorgung wollen?“
Richtig ist: Die Richtung wird bundespolitisch vorgegeben. Unsere Aufgabe ist es, verantwortungsvoll darauf zu reagieren. Eine Zentralisierung ist für den Landkreis Regen weder ein Selbstzweck noch ein Automatismus, sondern eine von mehreren Optionen, die genau geprüft werden. Wohnortnähe ist wichtig – genauso wichtig sind Qualität, Personalverfügbarkeit und Versorgungssicherheit rund um die Uhr. Diese Ziele müssen gemeinsam betrachtet werden.
„Ist das nicht einfach ein Sparprogramm auf dem Rücken der Patienten?“
Kurzantwort:
Nein. Es geht darum, die medizinische Versorgung dauerhaft sicherzustellen. Natürlich müssen die Klinikverwaltung und der Landkreis darauf achten, dass die Häuser wirtschaftlich geführt werden. Der Steuerzahler kommt letztlich für die Kosten der Kliniken auf und wir wollen mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umsichtig umgehen. Aber: Die Wirtschaftlichkeit der Kliniken hat nicht oberste Priorität. Oberste Priorität hat, dass die Landkreisbürger in unseren Landkreiskliniken die bestmögliche Versorgung erhalten.
Ausführliche Antwort:
Zur Wahrheit gehört auch: Die gesetzliche Krankenversicherung steht bundesweit unter massivem finanziellem Druck. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Krankenhäuser. Ohne strukturelle Anpassungen geraten Versorgungsangebote langfristig in Gefahr – genau das will die Bundespolitik verhindern und wir müssen diesen Prozess auf Seiten der Landkreiskliniken und des Landkreises bestmöglich gestalten.
„Warum muss man jetzt handeln – könnte man nicht abwarten, wie sich das Gesetz bewährt?“
Abwarten würde wertvolle Zeit und Fördermöglichkeiten kosten. Medizinische Infrastruktur muss langfristig geplant werden, daher müssen wir jetzt handeln, um auch in zehn Jahren noch über notwendige Handlungsspielräume zu verfügen. Es gilt, den Prozess rechtzeitig mitzugestalten, anstatt später womöglich nur noch passiv oder nicht mehr schnell genug auf die Vorgaben der Bundespolitik reagieren zu können.
„Was passiert, wenn man sich gegen strukturelle Veränderungen entscheidet?“
Kurzantwort:
Dann steigt das Risiko, gesetzliche Anforderungen künftig nicht mehr erfüllen zu können. Letztendlich werden wir dann von der Politik dazu gezwungen zu handeln. Wobei uns dann wahrscheinlich der Handlungsspielraum und die nötige Zeit zur Anpassung fehlen.
Einordnung:
Das hätte langfristige Folgen für Finanzierung, Personalgewinnung und Leistungsangebote. Der jetzige Prozess schafft Handlungsspielraum. Nicht zu handeln wäre ebenfalls eine Entscheidung – mit langfristigen Folgen.
"Warum können nicht alle Leistungen dauerhaft an zwei Standorten erbracht werden?”
Bundesweite Qualitätsvorgaben und der Fachkräftemangel erhöhen die Anforderungen an unsere Kliniken. Werden knappe Fachkräfte und medizinische Strukturen auf zwei Standorte verteilt, kann dies einzelne Angebote an beiden Standorten gefährden.
"Waren alle bisherigen Investitionen in die bestehende Infrastruktur umsonst?"
Nein. Die getätigten Investitionen waren notwendig und richtig. Sie sichern den Betrieb und eine hochwertige Versorgung. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, Zwiesel und Viechtach bei einem neuen Zentralstandort langfristig als wichtige Medizinstandorte zu erhalten. Insbesondere die Bausubstanz in Zwiesel würde bei einem dauerhaften Weiterbetrieb als Akutklinik einen Neubau erfordern. Die Modernisierungen in Viechtach halten die Klinik für die kommenden Jahre fit.
„Zwiesel hat schon die Schlaganfallversorgung verloren. Wie lässt sich dennoch eine schnelle Erreichbarkeit im Notfall sicherstellen?“
Hier zeigt die Krankenhausreform bereits Wirkung. Die Schlaganfallversorgung (TEMPiS) ist nach Viechtach umgezogen, weil Zwiesel die gesetzlich vorgeschriebene Zahl an Fachärzten nicht aufbringen kann. Ebenso sind Verlagerungen nach Zwiesel oder der Verlust von Angeboten möglich. Deshalb müssen wir jetzt aktiv gestalten.
Bei einem zentralen Klinikstandort in der Mitte des Landkreises soll die Notfallversorgung nicht nur gesichert, sondern möglichst auf die erweiterte Notfallversorgung ausgebaut werden. Ziel sind außerdem ein regionales Traumazentrum sowie leistungsfähige Strukturen für Herzinfarkt und Schlaganfall. Nach der aktuellen Fahrzeitanalyse hätten rund 99 Prozent der Landkreisbevölkerung eine Fahrzeit von höchstens 40 Minuten zum zentralen Standort. Bei der heutigen Schlaganfall- und Herzinfarktversorgung in Viechtach liegt der Anteil der Bevölkerung mit einer längeren Fahrzeit bei rund 21 Prozent.
"Wie lässt sich die medizinische Versorgung auch mit einem starken ambulanten Angebot konkret verbessern?"
Durch die Bündelung medizinischer Leistungen können spezialisierte Teams verlässlicher bereitgestellt werden. Diagnostik und Behandlung erfolgen schneller und besser abgestimmt. Weniger Patientinnen und Patienten müssen in weiter entfernte Kliniken verlegt werden. Gleichzeitig sollen wohnortnahe ambulante Angebote unter anderem in Zwiesel und Viechtach weiterentwickelt werden. In Zwiesel entsteht ein neuer Anbau für die Endoskopie. Weitere ambulante Operationen sowie fachärztliche, diagnostische und therapeutische Leistungen sollen die wohnortnahe Versorgung stärken. Auch die jetzigen Klinikstandorte werden dabei wichtige Aufgaben übernehmen.
Unser Ziel: mehr medizinische Kompetenz im Landkreis und eine Versorgung, die langfristig verlässlich bleibt.
"Wird bei einem möglichen Klinikneubau auch die Infrastruktur entsprechend berücksichtigt?"
Die Verkehrsanbindung und insbesondere der öffentliche Nahverkehr gehören zwingend zur weiteren Standort- und Infrastrukturplanung und sind Teil der Grundstücksbewertungen. Dazu zählen neben der Straßenanbindung auch Busverbindungen, Haltestellen, Taktzeiten sowie die Anbindung an bestehende ÖPNV-Knoten. Wie diese Anbindung konkret aussehen kann, lässt sich erst festlegen, wenn ein tatsächlicher Standort feststeht. Genau deshalb wäre nach einer Grundsatzentscheidung nicht nur das Krankenhausgebäude zu planen, sondern gemeinsam mit dem Landkreis auch ein Mobilitäts- und Erschließungskonzept. Für uns ist dabei ausdrücklich wichtig, dass auch ältere Menschen oder Menschen ohne eigenes Fahrzeug die Klinik für Arzttermine erreichen und Angehörige oder Freunde besuchen können. Eine medizinisch zentrale Lage darf nicht zu Unerreichbarkeit führen.
"Wie soll eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung im Landkreis Regen finanziert werden?"
Wir wollen und müssen uns eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung leisten. In jedem Fall wird der Landkreis Regen etwa 70 bis 100 Millionen Euro in den nächsten 25 Jahren in die regionale Klinikstruktur investieren müssen. Weil die Bundespolitik Zentralisierungen finanziell stärker fördert als Investitionen in vorhandene Strukturen, fallen die Anteile unterschiedlich hoch aus.
Gemeinsam arbeiten der Landkreis Regen, die Arberlandkliniken und das Bayerische Gesundheitsministerium daran, eine tragbare Finanzierung sicherzustellen.
"Führen Fördergelder für einen Neubau letztendlich zu erhöhten Baukosten?"
Die Krankenhausförderung funktioniert nicht wie ein fester Geldtopf, von dem zuerst die Planungskosten abgezogen werden und von dem anschließend nur noch der Rest für das Gebäude zur Verfügung steht. Zunächst wird gemeinsam mit dem Freistaat geprüft, welches Raumprogramm für die medizinische Aufgabe tatsächlich notwendig und wirtschaftlich ist. Daraus entwickelt sich schrittweise die Planung und letztlich der förderfähige Kostenrahmen. Architekten, Ingenieure und Fachplaner verursachen selbstverständlich Kosten. Ob und in welchem Umfang diese im konkreten Verfahren förderfähig sind, wird ebenfalls mit dem Fördergeber geklärt. Aktuell wird bei Klinikneubauten mit einem Anteil von ca. 25% für Baunebenkosten kalkuliert. Darin sind die Planungskosten enthalten. Förderfähig sind ca. 15% der Planungskosten.
Gute Planung ist aber gerade kein unnötiger Kostenblock, sondern eine wesentliche Voraussetzung dafür, spätere Fehlplanungen, Änderungen und Kostensteigerungen zu vermeiden. Natürlich kann niemand heute garantieren, dass ein Bauprojekt über viele Jahre keine Kostensteigerungen erlebt. Deshalb wollen wir frühzeitig mit dem Gesundheitsministerium Raumprogramm, Flächen und Funktionen abstimmen und anschließend mit einem konsequenten Kosten- und Projektcontrolling arbeiten. In den Bauabschnitten 1 bis 4 in Viechtach konnten Kostenexplosionen vermieden werden und zeitliche Verzögerungen haben sich stark im Rahmen gehalten.