Fragen & Antworten
Mit der Krankenhausreform gehen viele Unsicherheiten und wegweisende Änderungen einher. Umso wichtiger ist es, bei all den gesundheitspolitischen Themen den Überblick zu behalten – und die Fakten genau zu kennen. Wir ordnen Fragen ein, die die Bürgerinnen und Bürger jetzt beschäftigen.
„Stimmt es, dass das Krankenhaus in Zwiesel geschlossen werden soll?“
Kurzantwort:
Nein. Es gibt keine Entscheidung über eine Schließung. Der Landkreis prüft verschiedene Varianten, wie er die Versorgung im gesamten Landkreis Regen langfristig sicherstellen kann. Das ist notwendig, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser grundlegend verändert haben.
Ausführliche Antwort:
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) setzt der Bund neue Qualitäts-, Personal- und Strukturvorgaben. Diese gelten für alle Krankenhäuser – unabhängig von Standort oder Trägerschaft. Unsere Aufgabe ist es, frühzeitig zu prüfen, wie wir diese Vorgaben im gesamten Landkreis erfüllen und gleichzeitig die bestmögliche gesundheitliche Versorgung sicherstellen können. Das bedeutet, dass wir möglicherweise strukturelle Anpassungen vornehmen müssen. Ob und wie sich Standorte vor dem Hintergrund der Bundesgesetzgebung künftig verändern können und müssen, prüft der Landkreis gerade – auch unter Einbeziehung der Vorschläge aus dem Bürgerdialog. Die Entscheidung über die bestmögliche Anpassung der Häuser trifft der neue Kreistag auf Basis aller Fakten.
„Warum wird über Zentralisierung von medizinischen Leistungsangeboten gesprochen, wenn die Menschen wohnortnahe Versorgung wollen?“
Richtig ist: Die Richtung wird bundespolitisch vorgegeben. Unsere Aufgabe ist es, verantwortungsvoll darauf zu reagieren. Eine Zentralisierung ist für den Landkreis Regen weder ein Selbstzweck noch ein Automatismus, sondern eine von mehreren Optionen, die genau geprüft werden. Wohnortnähe ist wichtig – genauso wichtig sind Qualität, Personalverfügbarkeit und Versorgungssicherheit rund um die Uhr. Diese Ziele müssen gemeinsam betrachtet werden.
„Ist das nicht einfach ein Sparprogramm auf dem Rücken der Patienten?“
Kurzantwort:
Nein. Es geht darum, die medizinische Versorgung dauerhaft sicherzustellen. Natürlich müssen die Klinikverwaltung und der Landkreis darauf achten, dass die Häuser wirtschaftlich geführt werden. Der Steuerzahler kommt letztlich für die Kosten der Kliniken auf und wir wollen mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umsichtig umgehen. Aber: Die Wirtschaftlichkeit der Kliniken hat nicht oberste Priorität. Oberste Priorität hat, dass die Landkreisbürger in unseren Landkreiskliniken die bestmögliche Versorgung erhalten.
Ausführliche Antwort:
Zur Wahrheit gehört auch: Die gesetzliche Krankenversicherung steht bundesweit unter massivem finanziellem Druck. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Krankenhäuser. Ohne strukturelle Anpassungen geraten Versorgungsangebote langfristig in Gefahr – genau das will die Bundespolitik verhindern und wir müssen diesen Prozess auf Seiten der Landkreiskliniken und des Landkreises bestmöglich gestalten.
„Warum muss man jetzt handeln – könnte man nicht abwarten, wie sich das Gesetz bewährt?“
Abwarten würde wertvolle Zeit und Fördermöglichkeiten kosten. Medizinische Infrastruktur muss langfristig geplant werden, daher müssen wir jetzt handeln, um auch in zehn Jahren noch über notwendige Handlungsspielräume zu verfügen. Es gilt, den Prozess rechtzeitig mitzugestalten, anstatt später womöglich nur noch passiv oder nicht mehr schnell genug auf die Vorgaben der Bundespolitik reagieren zu können.
„Warum wurden die Informationen zum Strukturgutachten und Bürgerdialog erst kurz nach der Kommunalwahl veröffentlicht?“
Wir legen mit Strukturgutachten und Bürgerdialog die Grundlage für wichtige Weichenstellungen der Zukunft. Als der Ergebnisbericht des Bürgerdialogs Anfang März 2026 schriftlich vorlag, waren mehrere Punkte aus dem Strukturgutachten zu diesem Zeitpunkt noch nicht hinreichend beantwortet. Daher war es uns wichtig, für eine Klärung der verbleibenden Fragestellungen die notwendige Zeit einzuräumen – um keine unfertigen Antworten zu liefern.
„Was passiert, wenn man sich gegen strukturelle Veränderungen entscheidet?“
Kurzantwort:
Dann steigt das Risiko, gesetzliche Anforderungen künftig nicht mehr erfüllen zu können. Letztendlich werden wir dann von der Politik dazu gezwungen zu handeln. Wobei uns dann wahrscheinlich der Handlungsspielraum und die nötige Zeit zur Anpassung fehlen.
Einordnung:
Das hätte langfristige Folgen für Finanzierung, Personalgewinnung und Leistungsangebote. Der jetzige Prozess schafft Handlungsspielraum. Nicht zu handeln wäre ebenfalls eine Entscheidung – mit langfristigen Folgen.