Strukturgutachten

Das Strukturgutachten bildet die Grundlage für die zukünftige Gesundheitsstrategie. Es untersucht, welche Versorgungsmodelle langfristig sinnvoll und tragfähig sind. Und entscheidet mit darüber, ob weitere Investitionen in die Klinikstruktur des Freistaates Bayern als sinnvoll erachtet werden.

Wozu ein Strukturgutachten?

Auf Basis von Gesprächen zwischen dem Landkreis Regen, den Arberlandkliniken und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) wurde deutlich, dass weitere Förderungen bei Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur durch den Freistaat Bayern nur möglich sind, wenn ein Strukturgutachten bezüglich der Gesundheitsstrategie der „ARBERLANDKliniken 2035“ von einem externen Gutachter erstellt und dem Ministerium vorgelegt wird. Auf Basis dieses Gutachtens leitet das StMGP die Zukunftsfähigkeit der bestehenden Strukturen und mögliche Handlungsoptionen für die stationäre und ambulante Versorgung im Landkreis Regen ab.

Im Strukturgutachten wird eine umfängliche Analyse des zukünftigen stationären und des ambulanten Leistungsgeschehens vorgenommen. Dies geschieht auch unter der Berücksichtigung des Wegfalls bestehender stationärer Angebote beziehungsweise der Neuerrichtung eines Krankenhausstandorts. Das Ziel ist die Entwicklung eines Konzepts zum Erhalt und zur Stärkung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Vorrangig berücksichtigt werden dabei die medizinische Versorgungsqualität im Landkreis Regen, das Maß der Zukunftsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit.

Zu den untersuchten Themenfeldern gehören gesundheitspolitische und rechtlichen Rahmenbedingungen, aktuelle Herausforderungen, demografische und epidemiologische Trends, personelle Ressourcen sowie die zukünftige Leistungsprognosen der Arberlandkliniken. Die Auswirkungen der Krankenhausreform werden ebenso berücksichtigt. Um eine umfassende Sichtweise in das Gutachten zu integrieren, fließen Einzel- und Gruppengespräche mit leitenden Mitarbeitern beider Klinikstandorte sowie relevanter Stakeholder ein. Dazu zählen Vertreter aus Politik, Krankenkassen, Fördervereinen, ärztlichem Kreisverband und Rettungsdienst.

Der Erhalt und die Stärkung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum sowie die Sicherung und Weiterentwicklung der dazu notwendigen Infrastruktur sind ein wesentlicher Bestandteil, um eine umfassende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung auch in kleineren Krankenhäusern sicherzustellen. Die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorger – wie die Arberlandkliniken im Landkreis Regen – sind ein zentraler und notwendiger Bestandteil dieser Infrastruktur. Darüber hinaus ist auch die Weiterentwicklung des Gesundheitsangebots für die Sicherstellung einer zukunftsfähigen medizinischen Versorgung im Landkreis Regen von zentraler Bedeutung.

Die nötigen Inhalte des Strukturgutachten basieren auf verpflichtenden Vorgaben der Förderrichtlinie zur Unterstützung kleinerer Krankenhäuser sowie Fragestellungen, die von Seiten des Kommunalunternehmens Arberlandkliniken ergänzt wurden. Die Erstellung des Strukturgutachtens wird vom StMGP im Rahmen dieser Förderrichtlinie vollständig refinanziert.

Im Ausschreibungsverfahren hat das Unternehmen „Institute for Health Care Business“ (hcb) den Zuschlag erhalten. Das Unternehmen ist auf die Beratung von Gesundheitsunternehmen und die Erstellung von Gutachten spezialisiert. Der geschäftsführende Gesellschafter, Prof. Dr. Boris Augurzky, ist bundesweit bekannt und war Mitglied bei der Regierungskommission des Bundesgesundheitsministeriums.

Ergebnisse des Strukturgutachtens

Mit dem Strukturgutachten im Zuge der Gesundheitsstrategie „ARBERLANDKliniken 2035“ wird untersucht, wie die medizinische und pflegerische Versorgung im Landkreis Regen langfristig gesichert und weiterentwickelt werden kann. Die Ergebnisse liegen dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mittlerweile vor. Auch die kommunalen Gremien müssen sich unter anderem mit diesen Ergebnissen beschäftigen und das weitere Vorgehen beschließen.

Hier ist der Bericht in voller Länge zu lesen:
Strukturgutachten Endbericht ARBERLANDKliniken

Zentrale Begriffe einfach erklärt

Im Zuge der Krankenhausreform und des Strukturgutachtens tauchen immer wieder Begriffe auf, die für Bürgerinnen und Bürger oft schwer verständlich sind. Hier erklären wir die wichtigsten Fachwörter.

Das Spektrum der medizinischen Leistungen der Krankenhäuser wird künftig in einem ersten Schritt in verschiedenen Leistungsgruppen abgebildet. Diese Leistungsgruppen werden bundeseinheitlich definiert und mit Mindestqualitätsanforderungen hinterlegt. Sie müssen erfüllt sein, damit einem Krankenhaus die jeweilige Leistungsgruppe durch die zuständige Landesbehörde zugewiesen werden darf und es hierfür eine Vorhaltevergütung erhält.

Die Leistungsgruppen werden den einzelnen Krankenhausstandorten von den Planungsbehörden der Länder zugewiesen. Sie entscheiden darüber, welche Standorte welche Leistungen unter den gesetzten Voraussetzungen erbringen dürfen und wohin folglich die Vorhaltevergütung fließt.

Mindestmengen sind laienverständlich übersetzt „Mindestfallzahlen“ einer Behandlung pro Kalenderjahr. Sie können je Ärztin und Arzt und/oder Standort eines Krankenhauses festgelegt werden. Nur wenn diese Mindestfallzahl im Jahresdurchschnitt voraussichtlich erreicht wird, darf die Behandlung – sofern es sich nicht um einen Notfall handelt oder Übergangsregelungen oder Ausnahmetatbestände gelten – erbracht werden.

Quelle: FAQ zu Mindestmengen – Gemeinsamer Bundesausschuss

Das Finanzierungssystem der Krankenhäuser wird verändert: Es wird eine weitgehend garantierte Vergütung, das sogenannte Vorhaltebudget, eingeführt. Demnach erhalten bedarfsnotwendige Krankenhäuser Geld unabhängig davon, ob die Leistung erbracht wurde – also nur dafür, dass sie das Angebot und die dafür vorgesehenen Strukturen bereithalten. 60% der bisherigen Fallpauschalen werden künftig über den Vorhalteanteil gesichert, 40% müssen über Behandlungsfälle erwirtschaftet werden.

Ausgeschüttet wird die leistungsgruppenbezogene Vorhaltevergütung nur an die Krankenhäuser, denen aufgrund einer Zuweisungsentscheidung der Länder eine Leistungsgruppe zugewiesen wurde und die die entsprechenden Qualitätskriterien grundsätzlich erfüllen. 

Die angekündigte Entökonomisierung durch Vorhaltepauschalen wirft mehrere kritische Fragen auf. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) hat große Zweifel daran, dass die geplante Finanzierung tatsächlich den ökonomischen Druck auf Kliniken ausreichend und langfristig mindert. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass die Erlöse der Krankenhäuser weiterhin maßgeblich von der Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten abhängig sind. Folglich bietet die Vorhaltefinanzierung keine verlässliche Existenzsicherung gegenüber Krankenhäusern – insbesondere in Flächenländern. Mit der Einführung der Vorhaltefinanzierung können weiterhin keine Einnahmeverluste ausgeglichen werden, die durch einen allgemeinen Rückgang der (saisonbedingten) Patientenzahlen oder durch den Verlust von Leistungsbereichen infolge der Krankenhausplanung entstehen. 

Das Konzept der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (sogenannte „Level 1i-Krankenhäuser“) soll nach der Krankenhausstrukturreform künftig ein Element der Versorgung darstellen, welches stationäre Leistungen der interdisziplinären Grundversorgung wohnortnah sowohl mit ambulanten als auch mit pflegerischen Leistungen ermöglicht. Damit soll die Brücke zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung gestellt werden. Die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen dieser Einrichtungen erfolgt über degressive krankenhausindividuelle Tagesentgelte. Die ambulanten Leistungen dieser Einrichtungen werden mit den hierfür etablierten Entgelten vergütet.

Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung, welche Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bestimmt werden.