Fragen & Antworten

Der Landkreis Regen stellt sich den Herausforderungen der geplanten Krankenhausreform.
Mit dem Strukturgutachten „Gesundheitsstrategie ARBERLANDKliniken 2035“ und einem Bürgerdialog entwickeln wir gemeinsam ein zukunftsfähiges Konzept für die medizinische Versorgung vor Ort.

Krankenhausreform & Gesetz (KHVVG)

Die Krankenhausreform wird durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) angestoßen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Folgen für den Landkreis Regen.

Einführung & Notwendigkeit der Reform

Die durch das zum 01.01.2025 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Gang gebrachte Krankenhausreform gilt als notwendig, doch ihre Umsetzung ist äußerst komplex und wirft viele Fragen für alle Akteure im Gesundheitswesen auf. Vieles ist derzeit noch unklar und ein Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ist aktuell auf Bundesebene in Abstimmung. Feststeht aber, dass tiefgreifende Veränderungen auf unser Gesundheitssystem zukommen werden.

Bayerns Kliniken schauen nach vorne – wir entwickeln die stationäre Versorgung in Bayern weiter.
Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten stationären Versorgung wird mit Blick auf den demographischen Wandel, den Kostendruck sowie zunehmenden Fachkräftemangel zur zentralen Herausforderung. Mit dem beschlossenen KHVVG rückt Bayern als Flächenland dabei besonders in den Fokus.

Die Verantwortung zur Entwicklung einer tragfähigen stationären Versorgung liegt nun verstärkt bei der Landesplanung. Hierzu zählt primär die Schaffung entsprechend notwendiger Rahmenbedingungen, um den Zugang zu hochwertigen Krankenhausleistungen weiterhin flächendeckend gewährleisten zu können.

Weitere Informationen auch zum 7-Punkte-Plan des Freistaates Bayern finden Sie zudem auf den Seiten des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Bayern.   

 

Die neuen Herausforderungen im Gesundheitswesen erfordern, dass Krankenhausträger für ihre Kliniken ihre Rolle innerhalb der Versorgungslandschaft grundlegend neu definieren. Dabei müssen mögliche Kooperationen geprüft und eine Neuausrichtung mit einem angepassten Leistungsangebot in Betracht gezogen werden. Im Mittelpunkt steht stets die Orientierung an den Bedürfnissen der Patient:innen vor Ort.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf seiner Webseite Fragen und Antworten zur Krankenhausreform zur Verfügung gestellt:

Zentrale Begriffe einfach erklärt

Die Reform führt neue Begriffe ein, die für Patient:innen oft schwer verständlich sind. Hier erklären wir die wichtigsten Fachwörter.

Leistungsgruppen

Das Spektrum der medizinischen Leistungen der Krankenhäuser wird künftig in einem ersten Schritt in 65 Leistungsgruppen abgebildet. Diese Leistungsgruppen werden bundeseinheitlich definiert und mit Mindestqualitätsanforderungen hinterlegt. Sie müssen erfüllt sein, damit einem Krankenhaus die jeweilige Leistungsgruppe durch die zuständige Landesbehörde zugewiesen werden darf und es hierfür eine Vorhaltevergütung erhält.

Die Leistungsgruppen werden den einzelnen Krankenhausstandorten von den Planungsbehörden der Länder zugewiesen. Sie entscheiden darüber, welche Standorte welche Leistungen unter den gesetzten Voraussetzungen erbringen dürfen und wohin folglich die Vorhaltevergütung fließt.

Mindestmengen sind laienverständlich übersetzt „Mindestfallzahlen“ einer Behandlung pro Kalenderjahr. Sie können je Ärztin und Arzt und/oder Standort eines Krankenhauses festgelegt werden. Nur wenn diese Mindestfallzahl im Jahresdurchschnitt voraussichtlich erreicht wird, darf die Behandlung – sofern es sich nicht um einen Notfall handelt oder Übergangsregelungen oder Ausnahmetatbestände gelten – erbracht werden.

Quelle: FAQ zu Mindestmengen – Gemeinsamer Bundesausschuss

Das Finanzierungssystem der Krankenhäuser wird verändert: Es wird eine weitgehend garantierte Vergütung, das sog. Vorhaltebudget, eingeführt. Demnach erhalten bedarfsnotwendige Krankenhäuser Geld, unabhängig davon, ob die Leistung erbracht wurde – also nur dafür, dass sie das Angebot und die dafür vorgesehenen Strukturen bereithalten: 60% der bisherigen Fallpauschalen werden künftig über den Vorhalteanteil gesichert, 40% müssen über Behandlungsfälle erwirtschaftet werden.

Ausgeschüttet wird die leistungsgruppenbezogene Vorhaltevergütung nur an die Krankenhäuser, denen aufgrund einer Zuweisungsentscheidung der Länder eine Leistungsgruppe zugewiesen wurde und die die entsprechenden Qualitätskriterien grundsätzlich erfüllen. 

Die angekündigte Entökonomisierung durch Vorhaltepauschalen wirft mehrere kritische Fragen auf. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) hat große Zweifel daran, dass die geplante Finanzierung tatsächlich den ökonomischen Druck auf Kliniken ausreichend und langfristig mindert. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass die Erlöse der Krankenhäuser weiterhin maßgeblich von der Zahl der behandelten Patient:innen abhängig sind. Folglich bietet die Vorhaltefinanzierung keine verlässliche Existenzsicherung gegenüber Krankenhäusern – insbesondere in Flächenländern. Mit der Einführung der Vorhaltefinanzierung können weiterhin keine Einnahmeverluste ausgeglichen werden, die durch einen allgemeinen Rückgang der Patientenzahlen (z.B. saisonbedingt) oder durch den Verlust von Leistungsbereichen infolge der Krankenhausplanung entstehen. 

Das Konzept der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (sog. ‚Level 1i-Krankenhäuser‘) soll nach der Krankenhausstrukturreform künftig ein Element der Versorgung darstellen, welches stationäre Leistungen der interdisziplinären Grundversorgung wohnortnah sowohl mit ambulanten als auch mit pflegerischen Leistungen ermöglicht.

Damit soll die Brücke zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung gestellt werden. Die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen dieser Einrichtungen erfolgt über degressive krankenhausindividuelle Tagesentgelte. Die ambulanten Leistungen dieser Einrichtungen werden mit den hierfür etablierten Entgelten vergütet.

Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung, welche Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bestimmt werden.

Die genaue Ausgestaltung für die Krankenhausträger ist dabei noch unklar.

Strukturgutachten Landkreis Regen

Das Strukturgutachten bildet die Grundlage für die zukünftige Gesundheitsstrategie. Es untersucht, welche Versorgungsmodelle langfristig sinnvoll und tragfähig sind.

Was ist das Strukturgutachten „Gesundheitsstrategie ARBERLANDKliniken 2035“?

Der Erhalt und die Stärkung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum und die Sicherung und Weiterentwicklung der dazu notwendigen Infrastruktur sowie die Schaffung deren Voraussetzungen ist ein wesentlicher Bestandteil, um eine umfassende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung auch in kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum sicherzustellen. Die Krankenhäuser der Grund- und Regeversorger – wie die Arberlandkliniken im Landkreis Regen – sind ein zentraler und notwendiger Bestandteil dieser Infrastruktur. Neben ihrer Erhaltung ist auch die Weiterentwicklung des Gesundheitsangebots für die Sicherstellung einer zukunftsfähigen und wohnortnahen medizinischen Versorgung von zentraler Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund wird derzeit für die Arberlandkliniken ein Strukturgutachten zum Thema „Gesundheitsstrategie der ARBERLANDKliniken 2035“ erstellt. Das Unternehmen „Institute for Health Care Business“ (HCB) hat nach dem Vergabeverfahren den Auftrag erhalten.

Im Gutachten werden verschiedene Strategie-Szenarien sowohl für ein stationäres als auch für ein ambulantes Versorgungsangebot für den Landkreis Regen an den Standorten der ARBERLANDKliniken begutachtet und entwickelt, um eine langfristige und nachhaltige Verbesserung der Gesundheitsstruktur im Landkreis Regen sicherstellen zu können.

Die Ergebnisse werden nach einer Kommunikation im Landkreis auch dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) vorgestellt.

Ziel ist es, eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung im Landkreis Regen unter Berücksichtigung der gesamten Versorgungsregion sicherzustellen.

Bürgerdialog im Landkreis Regen

Mit dem Bürgerdialog wird die Bevölkerung aktiv einbezogen. So können Bedürfnisse und Meinungen direkt in die Strategie einfließen.

Parallel zur Erstellung des Strukturgutachtens werden im Rahmen eines Bürgerdialogs auch zufällig
ausgewählte Bürger*innen in den Prozess zur Erstellung des Medizinischen Zukunftskonzept für die
Versorgungsregion eingebunden.

In den Informations- und Workshopterminen der Bürgerdialoge werden aktuelle und zukünftige Themen
der Gesundheitsversorgung im Landkreis Regen thematisiert und diskutiert. Inhaltlich geht es dabei um:

  • Stationäre Krankenhausversorgung, Personalausstattung
  • Notfallversorgung
  • Ambulante haus- und fachärztliche Versorgung
  • Investitionsplanung und Landkreisfinanzen

Mit diesem Vorgehen können die Bürger im Landkreis ihre Bedürfnisse und Perspektiven einbringen. Mit
einem Bürgerdialog dieser Art haben bereits andere Landkreise positive Erfahrungen bei der
Entwicklung ihrer Gesundheitsstrategie gesammelt.

Mit dem Bürgerdialog verfolgt der Landkreis Regen das Ziel, sich mit den Bürger*innen über die zukünftige Gestaltung der Gesundheitsversorgung in der definierten Versorgungsregion auszutauschen und sowohl Empfehlungen für den Kreistag des Landkreises Regen, als auch für die Landes- und Bundesebene zu formulieren.
In mehreren Sitzungen wird der aktuelle Themenschwerpunkt aus unterschiedlichen Blickwinkeln analysiert werden. Begleitend würden Expert*innen und Interessensgruppen verschiedene Impulsvorträge in die Diskussion einbringen. Inhaltlich ginge es dabei um Themen wie beispielsweise die Notfallversorgung, die Rolle der Schwerpunktversorger und Universitätskliniken, die Rahmenbedingungen des KHVVG, die Finanzierbarkeit von Investitionsmaßnahmen, die Personalsituation in den Kliniken oder auch die ambulante Versorgung im ländlichen Raum. Die Teilnehmer*innen würden in Kleingruppen auf Basis der gehörten Impulse diskutieren und Empfehlungen entwickeln. Dieser Beteiligungsprozess und die damit verbundenen Empfehlungen würden im Rahmen der nötigen Veränderungskommunikation wichtige Bestandteile liefern, um die Erkenntnisse des Strukturgutachtens auch politisch durchsetzungsfähig zu machen, unter anderem vor dem Hintergrund des anstehenden Kommunalwahlen am 08.03.2026. Ziel muss es sein, auf Basis des Strukturgutachtens ein von der Bevölkerung und den regionalen politischen Akteuren akzeptiertes Zukunftskonzept für die Versorgungsregion umzusetzen.

Die Empfehlungen haben eine beratende Funktion. Auch eine stärkere Konzentration der
Gesundheitsversorgung, sollte dabei intensiv diskutiert werden.
Ziel ist es, hierbei Handlungsempfehlungen gestaffelt für den Kreistag, das Staatsministerium sowie die
Bundespolitik herauszuarbeiten.